25. Juli 2013 - Kommentare deaktiviert für SEPA Zahlungsverkehr – was muss ich beachten?

SEPA Zahlungsverkehr – was muss ich beachten?

Steuerkanzlei Ralph Ley KölnZum 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa unter SEPA (Single Euro Payments Area) vereinheitlicht. Das EU-weit geltende SEPA Verfahren ersetzt die nationalen Zahlverfahren.

Das SEPA-Verfahren bringt geänderte Anforderungen für seit Jahren eingespielte Prozesse im Zahlungsverkehr. Das bedeutet insbesondere für Unternehmer Aufwand, um die Liquidität zu sichern. Insbesondere Rückweisungen von Zahlungen aus formellen Gründen sollten vermieden.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Ablösung von Kontonummern und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifer Code)
  • Keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen
  • Die SEPA-Lastschrift ersetzt die Abbuchungs-/Einzugsermächtigungsverfahren
  • Geänderte Anforderungen an die Abwicklung im Lastschriftprozess

Betroffene Unternehmer sollten frühzeitig die Einführung der SEPA-Lastschriften planen, damit auch pünktlich zum 1. Februar 2014 die Zahlungen eingezogen werden können.

 

Veröffentlicht von: Ralph Ley in Digitale Buchhaltung

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