Häufige Fragen

In Verbindung mit Steuerberatung und Steuerrecht treten immer wieder Fragen auf, die wir hier gerne für Sie beantworten. Zögern Sie jedoch nicht uns mit Ihren konkreten Fragen und Anliegen jederzeit zu kontaktieren.

Was kostet mich der Steuerberater?

Schon vor der ersten Kontaktaufnahme mit einem Steuerberater stellt sich für viele die Frage mit den damit verbundenen Kosten. Zunächst ermittele ich im kostenfreien Vorgespräch mit dem Interessenten den Umfang meines Auftrages. Erst danach kann ich zur Vergütung eine Einschätzung abgeben. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert und einem Zehntelsatz. Der Gegenstandswert wird vom Steuerpflichtigen anhand der eingereichten Unterlagen vorgegeben. Der Zehntelsatz spiegelt u.a. den Aufwand und den Schwierigkeitsgrad wider.

Im persönlichen Gespräch wird erörtert, ob eine komplette Erstellung der Steuererklärungen gewünscht wird oder eine Beratung ausreicht. Der Steuerpflichtige kann die Leistungen selber nach seinen Wünschen auswählen. Das Vorgespräch wird häufig telefonisch geführt, so dass unnötige Anfahrten vermieden werden können.

Was kann der Mandant von mir als Steuerberater erwarten?

  • Fachkompetenz
  • Professionelle Arbeit
  • Erreichbarkeit und schnelle Kommunikation.

Was ich von meinem Mandanten bei der Zusammenarbeit erwarte?

  • Unterlagen wie verabredet liefern

  • Informationen vollständig und richtig mitteilen

  • Rechnungen fristgerecht zahlen.

Wie schnell kann ich einen Termin beim Steuerberater bekommen?

Ich versuche möglichst kurzfristig - in der Regel innerhalb einer Woche - einen Termin mit dem Interessenten zu vereinbaren. Bitte rufen Sie mich für einen Termin an oder schreiben mir eine e-mail. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Benötige ich einen Steuerberater?

Der Steuerpflichtige kann seine Steuererklärungen selber erstellen. Es gibt jedoch Situationen, in denen das Ausfüllen einer Steuererklärung sehr komplex ist und der Steuerpflichtige gerne einen kompetenten Partner an seiner Seite hat. Gemäß Ihren persönlichen Vorkenntnissen entwickeln wir ein Konzept wie ich Sie am Besten unterstützen kann. Der Steuerpflichtige soll sensibilisiert werden, steuerlich relevante Themen zu erkennen und vorzeitig steuerlichen Rat einzuholen. Dies ist die Voraussetzung, um steuerliche Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Vermeidung steuerlicher Fehleinschätzungen dient dazu Ihren Erfolg langfristig zu sichern. Hierbei möchte ich Sie unterstützen.

Gibt es eine Grundregel, was der Steuerberater übernehmen sollte?

Als Grundregel gilt hier: Einfache Steuererklärungen und Gewinnermittlungen können von Steuerpflichtigen selber erstellt werden. Sobald der Steuerpflichtige umsatzsteuerpflichtig wird, ist es grundsätzlich sinnvoll die Buchführung einem Steuerberater zu übertragen. Auch bei der Berechnung der Abschreibung bei dem Erwerb von Immobilien sollte ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt werden.

Werden bei Ihnen auch Privatpersonen steuerlich betreut?

Ich unterstütze sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.

Muss ich auf meinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen?

Für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes besteht die Möglichkeit innerhalb vorgegebener Grenzen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Bitte sprechen Sie mich hierzu an, wenn Sie Fragen haben, ob Sie als Kleinunternehmer Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen dürfen.

Was muss ich für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung mitbringen?

Die Erstellung der Steuererklärung richtete sich nach den persönlichen Merkmalen des Steuerpflichtigen. Hilfreich ist die Einkommensteuererklärung des Vorjahres und der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres.

Allgemein

  • Spendennachweise
  • Versicherungsnachweise
  • Nachweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Bei Arbeitnehmern

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 

Bei Kapitaleinkünften

  • Steuerbescheinigungen

Bei Renten

  • Rentennachweis

Und sollte mal etwas fehlen? Kein Problem: bei der Erstellung fordern wir fehlende Belege nach.

Was kann ich von meinem Steuerberater erwarten?

Nach der Einreichung aller Steuerunterlagen erstellen wir die Einkommensteuererklärung inklusive einer Berechnung der entstehenden Steuer. Mit der Einkommensteuererklärung erhält der Steuerpflichtige eine Versicherung über die Richtigkeit der Steuererklärung. Nach Eingang der unterschriebenen Versicherung über die Richtigkeit übermitteln wir die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt und senden die Papiernachweise zur Erklärung an das Finanzamt. Grundsätzlich erhalten wir dann nach ca. 4-6 Wochen den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt zugesendet. Wir schicken dann den geprüften Einkommensteuerbescheid an den Mandanten weiter, verbunden mit einer Handlungsempfehlung, sollte es zu einer Abweichung von der Berechnung kommen. Auf Wunsch legen wir Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid ein.

Muss ich immer eine Steuererklärung beauftragen?

Es muss nicht immer eine komplette Steuererklärung sein. Neben der Rund-um-Betreuung ist es auch möglich sich zu einzelnen Themen beraten zu lassen. Hierbei hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn der Steuerpflichtige die Steuererklärung vorbereitet und im Gespräch mit dem Steuerberater einzelne für den Steuerpflichtigen wichtige Themen bespricht. Hierbei ist die Beratung spezifischer. Der Steuerpflichtige bestimmt den Umfang der Beratung anhand seines Vorwissens. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand.

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärungen endet am 31. Mai des Folgejahres. Sollte ich die Steuererklärung für Sie abgeben, so habe ich als Steuerberater die Möglichkeit eine Fristverlängerung bis zum 31.Dezember des Folgejahres zu beantragen.

Was benötigt der Steuerberater für die Fristverlängerung?

Den Namen des Steuerpflichtigen und zusätzlich die aktuelle Steuernummer oder die Steuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen.

Gute Gründe für eine Zusammenarbeit

Steuerberater Dipl.-Kfm. Ralph Ley in Köln

  • Gute Erreichbarkeit des Steuerberaters
     
  • Kurzfristige Terminvergabe
     
  • •Kurze Bearbeitungszeiten bei der Erstellung der Steuererklärungen
  • Schnelle Beantwortung von Fragen
     
  • •Kompetente und vorausschauende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
     
  • Unabhängiger Berater in Finanzierungsfragen
  • Komplizierte steuerliche und wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich erläutern
     
  • Ehrbares Unternehmertum
     
  • Einhaltung angekündigter Rückrufe

 

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