30. Mai 2016 - Kommentare deaktiviert für Die Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstücken

Die Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstücken

Die Kaufpreisaufteilung bebauter Grundstücke ist oft Anlass zum Streit zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt.

Was steckt dahinter? Der Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück ist aufzuteilen in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes und den nicht abschreibungsfähigen Grund und Boden. Die Finanzämter wenden hierbei regelmäßig eine Methode an, die sich an den Sachwerten für das Gebäude orientieren. Problematisch ist hierbei, dass die tatsächlichen Grundstückskaufpreise erheblich über den Sachwerten für das Gebäude liegen. Hieraus ergibt sich, dass ein sehr hoher Anteil auf den nichtabschreibungsfähigen Grund und Boden entfällt. Folge ist, dass sich bei der Vermietung und Verpachtung das Ergebnis für den Steuerpflichtigen verschlechtert. Die Steuerlast steigt.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, ist es sinnvoll mit dem Steuerberater zu planen, wie die Kaufpreisaufteilung im notariellen Kaufvertrag erfolgen sollte.

Bitte sprechen Sie mich daher frühzeitig an, wenn Sie den Erwerb einer Immobilie planen.

Veröffentlicht von: Ralph Ley in Immobilien

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