Das SEPA-Verfahren bringt geänderte Anforderungen für seit Jahren eingespielte Prozesse im Zahlungsverkehr. Das bedeutet insbesondere für Unternehmer Aufwand, um die Liquidität zu sichern. Insbesondere Rückweisungen von Zahlungen aus formellen Gründen sollten vermieden.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Ablösung von Kontonummern und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifer Code)
- Keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen
- Die SEPA-Lastschrift ersetzt die Abbuchungs-/Einzugsermächtigungsverfahren
- Geänderte Anforderungen an die Abwicklung im Lastschriftprozess
Betroffene Unternehmer sollten frühzeitig die Einführung der SEPA-Lastschriften planen, damit auch pünktlich zum 1. Februar 2014 die Zahlungen eingezogen werden können.