Unsere Leistungen

Die ganzheitliche Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen ist unser Ziel. Wir sind Ihr Partner im Umgang mit dem Finanzamt, insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Komplexität und Änderungsgeschwindigkeit im Steuerrecht.

Unsere Leistungen für Privatpersonen

Steuererklärungen
Wir sind nicht nur für Sie da, wenn Sie ein Unternehmen führen, sondern wir erstellen auch Steuererklärungen für Privatpersonen. Hierzu zählt auch die Durchsetzung von Rechten im Besteuerungsverfahren vor den Finanzgerichten.

Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten
Ich berate Sie in Vermögensangelegenheiten wie zum Beispiel beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie. Gerade hier gibt es aus steuerlicher Sicht einiges zu beachten. Wie kann ich den Kaufpreis steuerlich optimieren? Was ist bei Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Gebäude / Grund und Boden zu beachten? Ab wann kann ich Werbungskosten aus der Vermietung einer Immobilie geltend machen? 
Gerne zeige ich Ihnen Wege und Möglichkeiten.
 

Unsere Leistungen für Unternehmen

Finanzbuchhaltung
Wir erfassen alle Unternehmensvorgänge Ihres Unternehmens, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, mit den DATEV-Buchführungsprogrammen. Die Daten werden von meiner Kanzlei sachlich und zeitlich geordnet nach den Buchführungsgrundsätzen erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Hieraus ergibt sich u.a. eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese dient dem Unternehmer zur Lenkung des Unternehmens. Zusätzlich ergibt sich hieraus die Umsatzteuer-Voranmeldung.

Rechnungslegung / Kostenstellenrechnung
Die Daten aus der Finanzbuchhaltung können wir um die Erfassung, Kontrolle und Verdichtung von Informationen der Geld- und Leistungsströme im Unternehmen ergänzen. Dies wäre zum Beispiel eine Kostenstellenrechnung, damit Sie den Erfolg von Projekten prüfen können.

Jahresabschluss
Im Jahresabschluss als rechnerischem Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres stellen wir die Finanz-, Ertrags- und Vermögenssituation eines Unternehmens fest. Er beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommt ein Anhang hinzu. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss um einen Lagebericht ergänzt.
Kleine Gewerbetreibende und Selbständige sind nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet; für sie erstellen wir in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (auch bekannt als Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG). Dies ist die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Erstellung von Steuererklärungen
Damit Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, werden die Ergebnisse aus dem Jahresabschluss oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der vom Finanzamt gewünschten Form aufbereitet und in Steuererklärungen von uns deklariert. 
Wir übernehmen auch zusätzlich anfallende Verpflichtungen des Unternehmers zur Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger.

Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung ist die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Auch diese erstellen wir gerne für Sie.

Betriebswirtschaftliche Beratung (insbesondere Existenzgründung) 
Die betrieblichen Abläufe sind teilweise sehr komplex. Ich unterstütze Sie bei den Entscheidungsprozessen und berate Sie bei Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Mit Beschreibungen und der Erklärung von Prozessen sowie der konkreten Unterstützung von Entscheidungsprozessen im Unternehmen berate ich Sie bei Weiterentwicklung Ihres Unternehmens.
Insbesondere bei der Existenzgründung ist es wichtig, den Unternehmer über seine steuerlichen Verpflichtungen zu informieren und ihm die wichtigsten Kennzahlen zu erläutern, damit er diese als Lenkungsinstrument nutzen kann.

Gute Gründe für eine Zusammenarbeit

Steuerberater Dipl.-Kfm. Ralph Ley in Köln

  • Gute Erreichbarkeit des Steuerberaters
     
  • Kurzfristige Terminvergabe
     
  • •Kurze Bearbeitungszeiten bei der Erstellung der Steuererklärungen
  • Schnelle Beantwortung von Fragen
     
  • •Kompetente und vorausschauende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
     
  • Unabhängiger Berater in Finanzierungsfragen
  • Komplizierte steuerliche und wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich erläutern
     
  • Ehrbares Unternehmertum
     
  • Einhaltung angekündigter Rückrufe

 

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